Falschalarme verstehen und vermeiden
Alarm ohne Grund? Sicherheit mit Bedacht!
Falschalarm: Ein Irrtum oder ein Ausbleiben?
Ein Falschalarm, oftmals im allgemeinen Sprachgebrauch als Fehlalarm bezeichnet, tritt auf, wenn ein Alarm – sei es manuell oder automatisch durch eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) ausgelöst – trotz der Abwesenheit einer konkreten Bedrohung, sei es durch Feuer, Raub oder Einbruch, aktiviert wird. Die technische Norm DIN VDE 0833-1, die sich auf Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall bezieht, verwendet klar den Begriff „Falschalarm“. Dies hat seinen Grund: Während „Falschalarm“ auf einen irrtümlichen Alarm hinweist, impliziert der Begriff „Fehlalarm“ das Fehlen eines solchen, was in der Branche als negativer Falschalarm bekannt ist.
Negative Falschalarme können durch verschiedene Faktoren hervorgerufen werden, darunter mangelnde Wartung, Fehler in der Planung der Sicherheitsmaßnahmen, wie das Übersehen von Schlüsselsicherheitspunkten, unzureichende Systemgröße oder unsachgemäße Installationen und eine fehlerhafte Kalibrierung des Erkennungsbereichs der Bewegungssensoren.
Ein weiterer Aspekt ist die Auswirkung solcher Falschalarme auf die öffentlichen Dienste. Sie binden Ressourcen bei Polizei und Feuerwehr, die eventuell dringend anderswo benötigt würden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete beispielsweise im Jahr 2015 insgesamt 167.136 gemeldete Wohnungseinbruchdiebstähle – und das schließt Einbrüche in gewerblichen Gebäuden noch gar nicht ein. Es unterstreicht die Wichtigkeit, diese Systeme richtig zu nutzen und Falschalarme zu minimieren.
Wessen Aufgabe ist es, bei einem Falschalarm einzuschreiten?
Entgegen der Darstellung in vielen Fernsehserien ist die direkte Verbindung von Einbruchmeldeanlagen zur Polizeileitstelle ohne vorherige Alarmüberprüfung lediglich für spezielle Risikokategorien vorgesehen. Für den Großteil der Anlagenbetreiber ist es zwingend erforderlich, bei einem Alarm zunächst eine sogenannte Alarmvorprüfung durchzuführen, bevor die Polizei offiziell einschreiten muss.
In Deutschland entstehen für den Einsatz von Feuerwehr oder Polizei Kosten, wenn sich herausstellt, dass ein Alarm lediglich aufgrund einer fehlerhaften Meldung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) ausgelöst wurde. Daher ist es üblich, dass Alarmsignale einer solchen Anlage einer Vorabkontrolle unterzogen werden, bevor die Polizei informiert wird. Wenn keine Indizien für eine kriminelle Aktivität festgestellt werden und sich der Alarm als unbegründet herausstellt, werden die Einsatzkosten der Polizei normalerweise dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wer fahrlässig oder absichtlich einen Falschalarm auslöst, muss nicht nur für die entstandenen Kosten aufkommen, sondern kann auch nach § 145 ff. StGB strafrechtlich belangt werden. Es ist also von größter Bedeutung, sowohl bei der Implementierung als auch im täglichen Betrieb sorgfältig mit Alarmsystemen umzugehen.
Strategien zur Verringerung der Falschalarmrate
Die Falschalarmrate ist ein wichtiger Indikator für die Zuverlässigkeit eines Sicherheitssystems. Sie gibt das Verhältnis von unbegründeten Alarmen zu den echten, durch tatsächliche Gefahren ausgelösten Alarmen wieder. Angesichts der möglichen Kosten, die durch ungerechtfertigte Alarme anfallen können, ist es unerlässlich, Strategien zu entwickeln, um diese Rate zu minimieren.
Eine der effektivsten Methoden zur Verringerung von Falschalarmen ist die Implementierung einer technischen Zwangsläufigkeit, sei es durch mechanische oder elektronische Mittel. Diese sorgt dafür, dass Alarmsysteme nur dann ausgelöst werden, wenn tatsächlich eine Bedrohung vorliegt. Weiterhin spielt die Alarmüberprüfung eine zentrale Rolle. Bevor man die Polizei oder einen Sicherheitsdienst benachrichtigt, sollte immer sichergestellt werden, dass der Alarm legitim ist. Diese Überprüfung kann entweder von einem Sicherheitsdienst vor Ort durchgeführt werden oder durch eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) mittels moderner Fernüberwachungstechnologien.
Der Kampf gegen Falschalarme hat mehrere Vorteile. Zum einen wird dadurch die Glaubwürdigkeit des Systems gestärkt, da Alarme ernst genommen und nicht als Fehlalarme abgetan werden. Zum anderen wird verhindert, dass Einsatzkräfte oder Mitarbeiter durch ständige Fehlalarme abgestumpft werden. Ein Alarm sollte immer als potenzielle Gefahr betrachtet werden, und wenn das Vertrauen in das Alarmsystem durch eine hohe Falschalarmrate geschwächt wird, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Es ist daher von zentraler Bedeutung, in qualitativ hochwertige Technologien und Verfahren zu investieren, um die Sicherheit zu maximieren und die Falschalarmrate zu minimieren.
Verschiedene Facetten von Falschalarmen: Eine Einführung
Falschalarme sind eine der größten Herausforderungen im Bereich der Sicherheitstechnik. Doch was genau versteht man unter einem Falschalarm, und welche unterschiedlichen Typen gibt es? Ein tieferer Einblick in die Kategorisierung von Falschalarmen hilft, diese Frage zu beantworten.
Die Norm DIN VDE 0833-1 liefert uns eine Klassifikation von Falschalarmen, auch wenn sie diese nicht explizit benennt. Ein Hauptkriterium zur Unterscheidung von Falschalarmen ist die Ursache ihrer Entstehung.
Ein Falschalarm kann von verschiedenen Sicherheitssystemen, wie Einbruchmeldeanlagen (EMA) oder Brandmeldeanlagen (BMA), ausgelöst werden. Ein technisch bedingter Falschalarm entsteht beispielsweise, wenn eine Fehlfunktion oder ein Defekt innerhalb der Sicherheitstechnik, sei es in den Sensoren, in der Videoüberwachung oder bei den Brandmeldern, vorliegt. Ein defekter Brandmelder könnte etwa einen Brand fälschlicherweise melden, was erhebliche Ressourcen in Bewegung setzen kann.
Es gibt jedoch auch Falschalarme, die aufgrund externer Einflüsse entstehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist der sogenannte Täuschungsalarm, der durch Rauch von Zigaretten oder ähnlichen Quellen ausgelöst wird. In solchen Fällen erkennt das System zwar einen Alarmzustand, doch es liegt keine wirkliche Gefahr vor.
Ein besonders heikler Typ von Falschalarm ist der böswillige Alarm. Dieser tritt auf, wenn jemand absichtlich einen Alarm auslöst, ohne dass eine tatsächliche Gefahr besteht. Ein solches Vorgehen kann beispielsweise als Ablenkungsstrategie bei Einbrüchen genutzt werden: Während die Sicherheitskräfte durch den Falschalarm abgelenkt sind, findet an einem anderen Ort im Gebäude ein Einbruch statt. Dieses doppelte Fehlverhalten – der Einbruch selbst und der absichtlich verursachte Falschalarm – kann nach § 145 des deutschen Strafgesetzbuches verfolgt werden, insbesondere wenn die Täuschung über den Polizeinotruf oder eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) kommuniziert wird.
Daher ist es essentiell, Falschalarme nicht nur zu erkennen, sondern auch ihre unterschiedlichen Arten und Ursachen genau zu verstehen, um effektive Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
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